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BFH: Prüfungsmaßstab für die objektive Gläubigerbenachteiligung bei einer Grundstücksübertragung

BFH, Urteil vom 18.4.2023 – VII R 20/20

NV: Die Frage, ob ein übertragenes Grundstück wertausschöpfend belastet war und damit keine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne von § 1 des Anfechtungsgesetzes vorliegt, ist nicht unter Zugrundelegung des Verkehrswerts, sondern unter Zugrundelegung des voraussichtlichen Zwangsversteigerungserlöses für das Grundstück zu beantworten.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2023-2069-1