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IDW: Aufhebung von IDW PH 9.950.1 und IDW Praxishinweis 1/2010

Die beiden Verlautbarungen IDW PH 9.950.1 und IDW Praxishinweis 1/2010 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) haben ihre praktische Relevanz verloren. Sie wurden daher nicht mehr an zwischenzeitliche Entwicklungen angepasst, sondern vom Hauptfachausschuss (HFA) aufgehoben.

Es handelt sich um folgende Verlautbarungen:

  • IDW Prüfungshinweis: Prüfung der Meldungen der Arten und Mengen von Elektro- und Elektronikgeräten an die Stiftung EAR (IDW PH 9.950.1) (Stand: 11.4.2007)
  • IDW Praxishinweis: Gutachterliche Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers über die Umsetzung des § 87 AktG i.d.F. des VorstAG (IDW Praxishinweis 1/2010) (Stand: 8.10.2010)

(IDW Aktuell vom 1.9.2023)