Aufgeflogen ist der Betrug am Ende wegen des „Apothekenrabatts“, einer Art Skonto. Eine simple Buchhaltungspraxis, so legen interne Unterlagen nahe, wurde dem Management zum Verhängnis.
Die AvP stand als Dienstleister zwischen den Apotheken und den Krankenkassen, wickelte den Zahlungsverkehr ab. Den angeschlossenen Apotheken wurde zu Monatsbeginn ein Vorschuss in Höhe von 80 Prozent des Vorvormonats ausgezahlt. Die Apotheken kauften damit Medikamente im Großhandel ein, gaben sie an Patienten gegen Rezepte ab und leiteten die Verschreibungen an die AvP weiter. Die restlichen 20 Prozent folgen bis zum 15. eines Monats.