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DRSC: Stellungnahme an den IASB zu ED/2023/2 (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 19.7.2023 seine Stellungnahme zum Entwurf ED/2023/2 (Vorschläge für Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) an den IASB übermittelt.

Darin kommentiert das DRSC die verschiedenen Änderungsvorschläge, die grundsätzlich unterstützt werden. Im Einzelnen erachtet der Fachausschuss Finanzberichterstattung jedoch einige als noch nicht hinreichend verständlich und konsistent oder als weniger entscheidungsnützlich. In Bezug auf die Finalisierung und Erstanwendung dieser Änderungen regt das DRSC an, über eine zeitliche Entkopplung nachzudenken, so dass einige relevante Änderungen früher und andere, mit teils technisch aufwändigeren Umsetzungen, später erstmals anwendbar werden.

Ergänzend spricht sich das DRSC dafür aus, aktuelle Fragestellungen zur Bilanzierung von physischen und virtuellen Energielieferverträgen, u. a. im Kontext der sog. Own-use-Exemption nach IFRS 9.2.4 ff. in diesen Standardsetzungsprozess einzubeziehen.

(www.drsc.de)