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Deutscher Bundestag: Entwurf zum Entsenderecht im Straßenverkehrssektor gebilligt

Berlin: (hib/DES) Künftig soll das Entsenderecht auch im Straßenverkehrssektor angewendet werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/6496), der eine Übertragung der entsprechenden EU-Richtlinie ((EU) 2020/1057) in nationales Recht vorsieht, ist am Mittwochmittag im Ausschuss für Arbeit und Soziales mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie der Fraktionen von CDU/CSU und Die Linke in geänderter Ausschussfassung angenommen worden. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

Das Entsenderecht regelt unter anderem Aspekte wie Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und nun auch die Ruhepausenzeiten. Auch lege die Richtlinie fest, dass entsendete Kraftfahrer während ihrer Arbeit im EU-Ausland nach den dortigen Lohnregelungen vergütet werden. Neben redaktionellen Anpassungen spezifiziert der Änderungsantrag, dass die EU-Richtlinie eins zu eins in nationales Recht übernommen wird. Ziel der neuen Straßenverkehrsrichtlinie sei es, „Diskrepanzen zwischen der Auslegung, Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften“ bei der Entsendung von Arbeitern im Straßenverkehrssektor zu beseitigen. Auch solle durch das Gesetz mehr Rechtssicherheit entstehen, da es regelt, dass Sanktionen grenzüberschreitend an Arbeitgeber übermittelt werden können.

Von den Regelungen nicht betroffen seien Fahrer, die EU-Länder nur durchfahren sowie bilaterale Transporte durchführen. Besonders diese Ausnahme wurde von den Abgeordneten in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes heftig kritisiert.

Auch in der Ausschusssitzung mahnten die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen sowie von CDU/CSU und Die Linke, dass die Richtlinie zu kompliziert sei und durch die vielen Ausnahmen von der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ kaum zu kontrollieren. Hoffnung setzten die Abgeordneten von FDP und CDU/CSU wiederum in das im Gesetzentwurf verankerte Meldesystem („Imi“), welches in naher Zukunft die Kontrollen vereinfachen solle. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lobten den Änderungsantrag dafür, dass er konkretisiere, dass die Richtlinie auch auf konzerninterne Entsendungen und Leiharbeitskräfte Anwendung finde. Konsens zwischen den Fraktionen bestand außerdem darin, dass weitere Maßnahmen folgen müssten, um die Arbeitsbedingungen von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern zu verbessern. Die AfD-Fraktion lehnte es ab, die EU-Richtlinie in nationales Recht zu übertragen.

Der Bundestag wird am morgigen Donnerstag abschließend über den Gesetzentwurf beraten.

Die öffentliche Anhörung zum Thema Entsenderecht vom 8. Mai ist auf bundestag.de zu finden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw19-pa-arbeit-entsendung-kraftfahrer-946024

hib 436/2023 v. 14.6.2023 (Arbeit und Soziales)