Die CDU/CSU-Fraktion verlangt Auskunft über die Gründe der Bundesregierung, Antworten auf Fragen zu den Bearbeitungsrückständen bei der Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls nicht öffentlich zu geben, sondern nur in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung zu stellen. In einer Kleinen Anfrage (20/7046) verweist die Fraktion unter anderem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach für die Einstellung von Antworten in der Geheimschutzstelle eine besondere Begründungspflicht gilt. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, warum die Bundesregierung einen Teil der Fragen in einer Kleinen Anfrage mit der Drucksachen-Nummer 20/6467 zur FIU nicht einmal als Verschlusssache beantworten wollte. Die CDU/CSU-Fraktion hatte unter anderem nach der Zahl nicht bearbeiteter Geldwäscheverdachtsmeldungen und nach dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der FIU gefragt.
In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage weist die CDU/CSU-Fraktion darauf hin, dass der damalige Finanzminister Olaf Scholz am 20.9.2021 den Mitgliedern des Finanzausschusses des Bundestages erklärt habe, das Problem der Bearbeitungsrückstände von Geldwäscheverdachtsmeldungen bei der FIU sei gelöst. Im Oktober 2022 sei hingegen bekannt geworden, dass zwischen dem 1.1.2020 und dem 30.9.2022 100 963 als risikorelevant eingestufte Verdachtsmeldungen nicht endbearbeitet worden seien. Anschließend habe sich herausgestellt, dass diese 100 963 Verdachtsmeldungen nur ein Teil eines noch weitaus größeren Bearbeitungsrückstaus von insgesamt 289 823 Verdachtsmeldungen gewesen seien.
(Quelle: hib 411/2023 vom 5.6.2023)