Der IASB hat am 30.5.2023 im Rahmen des Post-Implementation Review (PIR) von IFRS 9 – Teil 2: Wertminderung – ein unter www.ifrs.org abrufbares Konsultationsdokument (sog. Request for Information) publiziert. Damit wird die zweite Phase dieses PIR gestartet und nunmehr die Öffentlichkeit einbezogen. Bereits im Vorfeld hatte der IASB – als Phase 1 – einen Outreach bzw. Research zur Themenfindung vorgenommen, bei dem primär die Gremien der IFRS-Stiftung eingebunden wurden. Diese Themen sind der Ausgangspunkt für die nun laufende Konsultation. Dieser PIR zu IFRS 9 umfasst grundsätzlich nur Themen/Fragen des Regelungsbereichs Wertminderung von Finanzinstrumenten. Die zur Diskussion gestellten Aspekte sind folgende:
- allgemeines Modell zur Erfassung erwarteter Kreditausfälle;
- Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos;
- Ermittlung erwarteter Kreditausfälle;
- vereinfachtes Modell für Forderungen aus Lieferungen/Leistungen; Vertragsvermögenswerte und Leasingforderungen;
- erworbene oder herausgegebene wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte;
- Anwendung der IFRS 9-Wertminderungsvorschriften gemeinsam mit anderen Regelungen;
- Übergang;
- Angaben zu Kreditrisiken;
- Sonstiges.
Weitere Regelungsbereiche von IFRS 9 waren oder sind Gegenstand von gesonderten PIR. Zum einen wurde bereits 2021 ein PIR zu IFRS 9 (Teil 1: Kategorisierung und Bewertung) gestartet, der Ende 2022 beendet wurde. Zum anderen soll voraussichtlich 2024 ein weiterer PIR zu IFRS 9 (Teil 3: Hedge Accounting) folgen. Rückmeldungen zum jetzigen PIR erbittet der IASB bis 27.9.2023. Weitere Informationen zu diesem PIR und dessen Hintergründe finden Sie auf zugehörigen DRSC-Projektseite.