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DRSC: Rückmeldung zum IFRS IC Outreach zur Bilanzierung von Energielieferverträgen unter IFRS 9

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat an einer Umfrage der nationalen Standardsetzer durch das IFRS Interpretations Committee (IC) zum Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente auf Verträge über den Kauf oder Verkauf eines nichtfinanziellen Postens teilgenommen. Hintergrund ist eine beim IFRS IC vorliegende Eingabe mit Fragestellungen zur Bilanzierung von Energielieferverträgen im Kontext der sog. Own-use-Exemption nach IFRS 9.2.4 ff. Dazu wurde um Feedback gebeten, auf dessen Basis eine mögliche Befassung in einer der nächsten IFRS IC-Sitzungen erfolgt.

Das DRSC hat hierzu seinerseits umfängliches Feedback von den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und zahlreichen betroffenen Unternehmen in Deutschland gesammelt und dieses am 19.5.2023 als gebündelte Rückmeldung an den IFRS IC-Mitarbeiterstab übermittelt.

Insgesamt hat der Outreach vor dem Hintergrund aktueller marktbezogener und geopolitischer Entwicklungen eine Vielfalt an unternehmerischen Praktiken zu Energielieferverträge und deren bilanzieller Abbildung aufgezeigt. Es wurde deutlich, dass die in der Eingabe vorgetragenen Themen rundum physische Energielieferungen weitreichende Auswirkungen auf die Rechnungslegung der betroffenen Unternehmen haben. Daneben sind aber auch virtuelle, d. h. finanzielle bzw. synthetische Energielieferungsbeziehungen zu beobachten, welche die Eingabe nicht explizit thematisiert.

Die Outreach-Teilnehmer äußerten Bedenken hinsichtlich einer Bilanzierung der betrachteten Verträge zum beizulegenden Zeitwert, die i. E. in bestimmten Fällen nicht zu einer getreuen Darstellung der wirtschaftlichen Substanz solcher Verträge führe. Sie fordern das IFRS IC und den IASB auf, zeitnah über die o. g. Eingabe – ggf. auch in Form vom Standardsetzungsaktivitäten – zu entscheiden, da sie für das Geschäftsjahr 2023 mit zunehmender Relevanz der vorgetragenen Sachverhalte rechnen.
Die erste Gelegenheit zur inhaltlichen Erörterung bietet die kommende Sitzung des IFRS IC am 6./7.6.2023. Das DRSC wird die weitere Befassungen eng begleiten.