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Europäischer Rat: MiCA-Verordnung – Digitales Finanzwesen: Rat nimmt neue Kryptowerte-Vorschriften an

Die EU führt einen Rechtsrahmen für Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ein. Der Rat hat am 16.5.2023 eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA-Verordnung) angenommen und damit erstmals einen Rechtsrahmen auf EU-Ebene für diesen Sektor festgelegt.

Dazu Elisabeth Svantesson, schwedische Finanzministerin: „Es freut mich sehr, dass wir heute unser Versprechen einlösen, mit der Regulierung des Kryptowertesektors zu beginnen. Das aktuelle Geschehen zeigt, dass es dringend Vorschriften braucht, um Europäerinnen und Europäer, die in diese Werte investiert haben, besser zu schützen und den Missbrauch der Kryptowirtschaft zum Zwecke der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus zu verhindern.“

Die MiCa-Verordnung wird Anleger schützen, indem sie die Transparenz erhöht und einen umfassenden Rahmen für Emittenten und Dienstleister schafft, einschließlich der Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche. Die neuen Vorschriften erstrecken sich auf Emittenten von Utility-Token, werteferenzierten Token und sogenannten Stablecoins. Sie gelten auch für Dienstleister wie Handelsplätze und Wallets, in denen Kryptowerte gehalten werden. Dieser Regelungsrahmen soll Anleger schützen und die Finanzstabilität wahren, gleichzeitig aber Innovationen ermöglichen und die Attraktivität der Kryptobranche fördern.

Außerdem wird ein harmonisierter Regelungsrahmen für die Europäische Union eingeführt, der angesichts des globalen Charakters der Kryptomärkte eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation, in der nur in einigen Mitgliedstaaten einzelstaatliche Rechtsvorschriften gelten, darstellt.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat den MiCA-Vorschlag am 24.9.2020 vorgestellt. Er ist Teil des umfassenderen Pakets zur Digitalisierung des Finanzwesens, mit dem ein europäischer Ansatz für die Förderung der technologischen Entwicklung und die Gewährleistung von Finanzstabilität und Verbraucherschutz entwickelt werden soll. Neben dem Vorschlag für die Kryptowerte-Verordnung umfasst das Paket eine Strategie für ein digitales Finanzwesen, einen Rechtsakt über die digitale Betriebsstabilität (DORA), der auch Anbieter von Krypto-Dienstleistungen betrifft, sowie einen Vorschlag über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierende Marktinfrastrukturen.

Mit dem Paket wird eine Lücke in den bestehenden EU-Rechtsvorschriften geschlossen, da einerseits sichergestellt wird, dass der geltende Rechtsrahmen nicht die Nutzung neuer digitaler Finanzinstrumente behindert, und andererseits dafür gesorgt wird, dass diese neuen Technologien und Produkte in den Anwendungsbereich der Finanzmarktregulierung und der Regelungen zur Steuerung der operationellen Risiken von in der EU tätigen Unternehmen fallen. Das Paket ist also darauf ausgerichtet, Innovation und die Einführung neuer Finanztechnologien zu fördern und dabei einen angemessenen Verbraucher- und Anlegerschutz zu gewährleisten.

Der Rat hat sein Verhandlungsmandat für die Kryptowerte-Verordnung am 24.11.2021 angenommen. Die am 31.3.2022 aufgenommenen Triloge zwischen den beiden gesetzgebenden Organen endeten am 30. Juni 2022 mit einer vorläufigen Einigung. Die heutige förmliche Annahme der Verordnung ist der letzte Schritt in dem Verfahren.

(PM Rat der EU vom 16.5.2023)

Vgl. zur MiCA-Verordnung auch den Beitrag Michel/Schmitt, in BB 2023, 905 ff.