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BGH: Fluggastrechte – Ausgleichsanspruch nach Insolvenz der Fluggesellschaft

BGH, Urteil vom 9.3.2023 – IX ZR 91/22

FluggastrechteVO Art. 3 Abs. 3

Fluggäste, die über eine bestätigte Buchung verfügen, denen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Fluggesellschaft aber kein durchsetzbarer Beförderungsanspruch mehr zusteht, reisen nicht kostenlos.

InsO §§ 38, 55 Abs. 1 Nr. 1; FluggastrechteVO Art. 6

Werden im Zuge der vom Insolvenzverwalter vorgenommenen Erfüllung einer Insolvenzforderung andere Rechte oder Rechtsgüter des Insolvenzgläubigers verletzt oder geschädigt, sind die hieraus folgenden Ansprüche Masseverbindlichkeiten.

(Amtliche Leitsätze)