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Finanzbehörde Hamburg: Jahresbilanz 2022 – Hamburgs Steuerfahndung erzielt Mehrergebnis in Höhe von rd. 100 Mio. Euro

Hamburgs Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder haben im Jahr 2022 insgesamt 2 765 Steuerfahndungsfälle erledigt und dabei Mehrsteuern in Höhe von knapp 100 Mio. Euro festgestellt. Dies stellt das dritthöchste Ergebnis der letzten zehn Jahre dar.

Im Innendienst (Bußgeld- und Strafsachenstelle) des Finanzamts für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg wurden im vergangenen Jahr 731 Strafverfahren und 661 Bußgeldverfahren abgeschlossen. In 154 rechtskräftig ergangenen Urteilen und Strafbefehlen wurden empfindliche Freiheitsstrafen sowie Geldstrafen verhängt. Zusammen mit Geldauflagen und Geldbußen sind so mehr als 3 Mio. Euro für Steuervergehen fällig geworden.

Die strafprozessuale Vermögensabschöpfung hat sich erneut als wirksames Mittel zur Sicherung von Vermögenswerten dargestellt. Meist zeitgleich oder kurz nach einer Durchsuchung wurden Arreste in Höhe von 7,6 Mio. Euro vollstreckt und somit die hinterzogenen Steuern gesichert. Die Vollstreckung erfolgt regelmäßig sowohl in Bargeld als auch in Forderungen und Sicherungshypotheken sowie in Luxusuhren und Kraftfahrzeuge.

Diese Form der Vermögensabschöpfung zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Strafverfahrens ist aufwändig, lohnt sich aber. Denn nach der Durchsuchung sind Vermögenswerte in der Regel nur noch schwierig zu sichern. Um hier Erfolge zu erzielen, hat die Steuerfahndung Hamburg einen Bargeldspürhund eingesetzt und taucht auch mal bei Abendveranstaltungen auf, um die Tageseinnahmen der Beschuldigten zu sichern. In einem Fall konnten im Rahmen einer Kooperation mit einer ausländischen Steuerfahndung im europäischen Ausland Gelder über 500 000 Euro gesichert werden.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Bilanz des Finanzamts für Prüfungsdienste und Strafsachen zeigt, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Hamburger Finanzämtern einen ausgezeichneten Job machen. Gut, dass die Steuerfahndung konsequent gegen Steuerhinterziehung vorgeht und den Tätern das von ihnen zu Unrecht erworbene Vermögen wieder entzieht. Straftaten dürfen sich nicht lohnen!“

(PM Finanzbehörde Hamburg vom 24.4.2023)