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BGH: Insolvenzanfechtung – Zur gesetzlichen Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners

BGH, Beschluss vom 12.1.2023 – IX ZR 71/22

Für die gesetzliche Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners muss der Anfechtungsgegner nicht wissen, dass der Schuldner seine übrigen Gläubiger auch künftig nicht wird befriedigen können.

(Amtlicher Leitsatz)