Deutscher Bundestag: Beteiligung des Bundes an der juris GmbH und deren Tätigkeit

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drs. 20/5453 v. 14.3.2023

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Juristische Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland (kurz: juris GmbH) ist ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen, bei dem der Bund mit 50,012 Prozent die Mehrheit der Anteile hält (Beteiligungsbericht des Bundes 2021, S. 300). Die Beteiligungsführung des Bundes liegt aktuell beim Bundesministerium der Justiz. Gegenstand des Unternehmens ist die Bereitstellung uneingeschränkter und umfassender Informationen auf dem Fachgebiet Recht und seinen Grenzgebieten. Bekannt ist das Unternehmen vor allem für das gleichnamige kostenpflichtige Online-Portal, das Datenbanken, insbesondere zu Rechtsprechung, Rechtsliteratur und Gesetzen enthält.

Seit April 2022 hat die juris GmbH durch den kostenlosen journalistischen Informationsdienst „Libra – das Rechtsbriefing“ ihr Angebot über den bisherigen Produktkern hinaus erweitert: Neben Artikeln und Beiträgen auf der Homepage www.libra-rechtsbriefing.de/ bietet „Libra“ auch einen Newsletter zu aktuellen Themen der Rechtspolitik, der Rechtspflege und des Rechtsmarktes an. Ob und inwieweit dieses Angebot dem aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes folgendem Gebot der Staatsferne der Presse genügt, wird öffentlich angezweifelt. Zugleich sind aus Sicht der Fragesteller berechtigte Fragen zur Tätigkeit und zur Höhe der Vergütung der Geschäftsführung der juris GmbH sowie zur Beteiligung des Bundes an der Gesellschaft aufgeworfen worden (F.A.Z. vom 20. Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“).

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die vorliegende Kleine Anfrage ist im Hinblick auf Anzahl und Reichweite der Fragen außergewöhnlich umfangreich. Schon aus diesem Grund erscheint die nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgesehene Frist von 14 Tagen im vorliegenden Fall nicht ausreichend, um die Kleine Anfrage mit der gebotenen Sorgfalt vollständig beantworten zu können.

In diesem Zeitraum war es selbst mit erheblichem Aufwand mit den vorhandenen personellen Kapazitäten nicht möglich, alle grundsätzlich verfügbaren Informationen zusammenzutragen und belastbar aufzubereiten. Hinzu kommt, dass die Beantwortung der Fragen teilweise einen erheblichen Rekonstruktionsaufwand erfordert, da sie bis 1985 zurückreichen. Da die Akten für den Zeitraum von 1985 bis 2002 nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen nicht mehr vorhanden sind, müssen die erforderlichen Informationen auf anderem Weg beschafft und zusammengeführt werden. Dieser Aufwand ist gerade auch angesichts des Umfangs der Kleinen Anfrage innerhalb der vorgesehenen Frist nicht zu leisten.

Vor diesem Hintergrund kann die Bundesregierung die vorliegenden Fragen nur eingeschränkt beantworten. Eine Fristverlängerung nach § 104 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages haben die Fragesteller abgelehnt. (…) Mehr hier