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BGH: Zur Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandsmitglieds einer AG

BGH, Beschluss vom 17.1.2023 – II ZB 6/22

a) Die Vertretungsmacht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft ist bei der Beschlussfassung über seine Bestellung als Geschäftsführer der Tochtergesellschaft nach § 181 Fall 1 BGB beschränkt.

b) § 112 Satz 1 AktG ist auf die Bestellung des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft nicht anwendbar.

(Amtliche Leitsätze)