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BFH: Aufhebung eines gegen einen Nichtbeteiligten ergangenen Urteils

BFH, Urteil vom 21.12.2022 – IV R 27/20

NV: Ein finanzgerichtliches Urteil ist ohne Entscheidung in der Sache isoliert aufzuheben, wenn es gegenüber einer Person ergangen ist, die nicht als Kläger gemäß § 57 Nr. 1 FGO am Klageverfahren beteiligt war (Anschluss an BFH-Urteil vom 08.10.2019 – X R 23/18).

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2023-406-6