BFH, Urteil vom 12.10.2022 – II R 5/20
1. Die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG.
2. Die Regelung bewirkt auch keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext BB-Online BBL2023-149-6