BGH, Beschluss vom 27.9.2022 – KZB 75/21
Schiedssprüche unterliegen im Hinblick auf die Anwendung der §§ 19 bis 21 GWB in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einer uneingeschränkten Kontrolle durch das ordentliche Gericht.
(Amtliche Leitsätze)
© IMAGO / Jan Huebner
BGH, Beschluss vom 27.9.2022 – KZB 75/21
Schiedssprüche unterliegen im Hinblick auf die Anwendung der §§ 19 bis 21 GWB in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einer uneingeschränkten Kontrolle durch das ordentliche Gericht.
(Amtliche Leitsätze)