Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 9.1.2023 in einem Schreiben (IDW Schreiben) an das Bundesministerium der Justiz Stellung zum ersten Satz der Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) genommen, der am 22.11.2022 von der EFRAG an die Europäische Kommission übermittelt wurde. Die Europäische Kommission entwickelt auf Basis des ersten Satzes der ESRS-Entwürfe eine delegierte Verordnung, die bis Mitte 2023 verabschiedet werden soll.
Das BMJ hatte Anfang Dezember 2022 die Möglichkeit zur Stellungnahme zum ersten Satz der ESRS-Entwürfe als Basis der delegierten Verordnung betreffend Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gegeben. Das IDW hatte sich bereits mit dem Schreiben vom 4. August 2022 an der Konsultation der ersten Entwurfsfassung der Standards aus April 2022 beteiligt. In der jetzigen Stellungnahme weist das IDW u. a. auf den Adressatennutzen als zentralen Erfolgsfaktor sowie die notwendige Verhältnismäßigkeit der Angabepflichten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung hin. Weiterhin empfiehlt das IDW erneut, die in der Entwicklung der Finanzberichterstattung gewonnenen Erkenntnisse für die Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung stärker zu nutzen.
(IDW Aktuell vom 10.1.2023)