IMAGO / Alexander Limbach

© IMAGO / Alexander Limbach

BFH: Zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren

BFH, Urteil vom 3.8.2022 – XI R 44/20:

1. Entsteht ein Vorsteuerberichtigungsanspruch dadurch, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt bestellt, liegt keine anfechtbare Rechtshandlung vor.

2. Lohnsteuer ist nicht Teil eines Bargeschäfts i.S. des § 142 InsO, wenn es weder zu einer zeitnahen Zahlung derselben noch zu einer zeitnahen Aufrechnung mit dieser gekommen ist.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2023-85-1