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EU-Kommission: Neue Regeln zum Verbot schädlicher Chemikalien in Abfällen treten in Kraft

Die EU verstärkt den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen Chemikalien in Abfällen: Die neue Verordnung zu langlebigen organischen Schadstoffen (POP – engl. Persistent Organic Pollutants) tritt am 29.12.2022 in Kraft. Sie führt zum ersten Mal Grenzwerte für einige dieser Chemikalien in Abfällen ein und verschärft für andere Schadstoffe die bereits bestehenden Grenzwerte. Obwohl langlebige organische Schadstoffe im Allgemeinen nicht mehr in neuen Produkten verwendet werden, sind sie immer noch in Abfällen zu finden, die bei der Entsorgung einiger Industrie- und Konsumgüter nach dem Ende ihres Verbrauchs anfallen.

Persistente organische Schadstoffe sind organische Chemikalien, die sich durch ihre Langlebigkeit (⁠Persistenz⁠) auszeichnen, sich in Organismen und damit der Nahrungskette anreichern und schädliche Wirkungen auf den Organismus von Mensch und Tier zeigen. Für fünf Stoffe wurden die bestehenden Grenzwerteverschärft und für vier neue Stoffe, die z. B. in wasserdichten Textilien und Feuerlöschschäumen, in behandeltem Holz und anderen Stoffen vorkommen, wurden neue Grenzwerte vereinbart. Durch die Begrenzung des Vorkommens dieser Chemikalien in Abfällen wird verhindert, dass sie wieder in die Kreislaufwirtschaft gelangen.

Die neuen Vorschriften sind ein deutliches Zeichen für die Entschlossenheit der EU, international eine Vorreiterrolle auf dem Weg zu einer giftfreien Umwelt zu übernehmen. Die meisten Bestimmungen der Verordnung werden sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten am 29.12.2022 anwendbar sein.

Die neuen Regeln tragen dazu bei, das Angebot an sicheren, giftfreien Sekundärrohstoffen zu erhöhen, und spielen eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Ziele des Aktionsplans für eine Kreislaufwirtschaft, des Aktionsplans zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit.

(PM EU-Kommission – Vertretung in Deutschland – vom 22.12.2022)