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BFH: Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht

BFH, Beschluss vom 17.11.2022 – IX B 82/21

1. NV: Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten ‑‑abstrakt beantwortbaren‑‑ Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar/klärungsfähig (entscheidungserheblich) und deren Beurteilung zweifelhaft oder umstritten ist.

2. NV: Nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO ist das FG verpflichtet, von Amts wegen den Sachverhalt zu erforschen und ihn unter allen ernstlich in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.

(amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2022-2902-7