IMAGO / Panthermedia

©IMAGO / Panthermedia

BGH: Herstellergarantie IV – Zur Pflicht von Internethändlern, über Herstellergarantien zu informieren

BGH, Urteil vom 10.11.2022 – I ZR 241/19

Den Unternehmer trifft eine vorvertragliche Pflicht zur Information über eine Herstellergarantie für ein im Internet angebotenes Produkt, wenn er die Garantie zu einem zentralen oder entscheidenden Merkmal seines Angebots macht. Erwähnt er in seinem Internetangebot die Herstellergarantie dagegen nur beiläufig, muss er dem Verbraucher keine Informationen hierzu zur Verfügung stellen.

(Amtliche Leitsätze)