– Dienstleistungen gegen Entgelt gleichgestellte Umsätze – Grundsatz der steuerlichen Neutralität
Der EuGH hat mit Urteil vom 17.11.2022 – C‑607/20 – entschieden:
Art. 26 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass er nicht auf eine Erbringung von Dienstleistungen anwendbar ist, die darin besteht, dass ein Unternehmen seinen Mitarbeitern im Rahmen eines von ihm eingerichteten Programms zur Auszeichnung und Belohnung derjenigen Mitarbeiter, die sich am meisten verdient gemacht und die besten Leistungen erbracht haben, Einkaufsgutscheine kostenfrei zur Verfügung stellt.
(Tenor)
Volltext BB-Online BBL2022-2773-1