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SG Frankfurt am Main: Verletztengeld – Selbstständiger – Bemessungsgrundlage

1. Bei der Höhe der Bemessung des Verletztengeldes eines Selbstständigen ist gem. § 47 Abs. 1 SGB VII i. V. m. § 47 SGB V als Berechnungsgrundlage nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts auf den Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit abzustellen.

2. Hierfür ist maßgeblich der steuerliche Gewinn aus dem Einkommenssteuerbescheid. Die Heranziehung einer betriebswirtschaftlichen Auswertung oder anderer Berechnungen entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.

SG Frankfurt am Main, Gerichtsbescheid vom 10.10.2022 – S 13 U 127/21

(Nicht Amtliche Leitsätze)

Volltext: BB-Online BBL2022-2611-5