Das LAG Nürnberg hat mit Beschluss vom 19.5.2021 – 2 Ta 44/21 – entschieden:
Der Streit um die Einhaltung einer Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber hat keinen vermögensrechtlichen Charakter (vgl. LAG Hamburg 30.11.2009 – 4 Ta 12/09).
(Leitsatz)