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WPK: WP/vBP sind keine „Vermittler“ für Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung

Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer am 12.10.2022 beendeten öffentlichen Konsultation verdeutlicht, dass sie WP/vBP und andere steuerberatende Berufe als sog. „Vermittler“/„Enabler“ für (mit)verantwortlich für Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung hält. Sie plant daher eine Richtlinie zur weiteren Regulierung dieser Berufe. Hiergegen hat sich die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in ihrer Stellungnahme vom 11.10.2022 ausgesprochen.

Ziel der Europäischen Kommission ist es, gegen Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung vorzugehen. Mit ihrer öffentlichen Konsultation (vollständiger Titel: „Steuerhinterziehung & aggressive Steuerplanung in der EU – Vorgehen gegen Vermittler („Enabler“)“ möchte sie Meinungen zur Rolle von sog. „Enablern“ bzw. Intermediären einholen, die Steuerberatungsdienste erbringen und komplexe Strukturen für meist grenzüberschreitende Steuergestaltungen ausarbeiten können, die zu Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung führen könnten. Als „Vermittler“/„Enabler“ hat die Kommission die steuerberatenden Berufsstände wie WP/vBP, Steuerberater und Rechtsanwälte im Visier.

Die Konsultation zielt vor allem darauf ab zu erfragen, ob weitere EU-Maßnahmen gegen Steuerintermediäre als erforderlich angesehen werden. In der Konsultation wird bereits ein „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Bekämpfung der Rolle von Vermittlern, die Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung in der Europäischen Union erleichtern (Securing the Activity Framework of Enablers – SAFE)“ angekündigt.

Die WPK hat sich an der Konsultation beteiligt, indem sie sowohl den von der Europäischen Kommission vorgegebenen Fragebogen beantwortet als auch eine ausführliche Stellungnahme abgegeben hat.

Die WPK hat sich deutlich dagegen ausgesprochen, WP/vBP und andere regulierte steuerberatende Berufe als Vermittler für Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung zu bezeichnen. Vielmehr ist die Möglichkeit zur Steuergestaltung bereits in den nationalen Steuergesetzen selbst angelegt, also dem Steuerwettbewerb der EU-Mitgliedstaaten. Steuerpflichtige können zwischen verschiedenen Optionen wählen und damit ihre Steuerlast legal minimieren. Sofern unerwünschte Gesetzeslücken gesehen werden, müssen diese von den Mitgliedstaaten (in gemeinsamer Abstimmung) geschlossen werden, anstatt die steuerberatenden Berufsstände dafür verantwortlich zu machen.

Es erscheint zielgerichteter, die Unternehmensteuern in den Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen, um den Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten zu minimieren. Darüber hinaus sollten die bestehenden EU-Anti-Missbrauchs-Vorschriften mit Blick auf deren Wirksamkeit evaluiert und verbessert werden.

Zudem steht es jedem EU-Mitgliedstaat frei, ein qualitätssicherndes Berufsrecht für steuerberatende Berufsstände zu erlassen, das unter anderem auch zur Vermeidung von Steuerhinterziehung beiträgt, wie es in Deutschland der Fall ist.

Zusätzliche Reglementierungen der steuerberatenden Berufsstände, also auch der WP/vBP, sind daher aus Sicht der WPK nicht erforderlich. Sowohl national und auf europäischer Ebene steht bereits ein ausreichendes – insbesondere berufs- und strafrechtliches – Regelwerk zur Verfügung.

(Neu auf WPK.de vom 14.10.2022)