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Niedersächsisches FG: Aufhebung des Vorlagebeschlusses an das BVerfG vom 18.3.2022 zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer nach Erledigung der Hauptsache

Das Niedersächsisches FG hat mit Beschluss vom 10.8.2022 – 7 K 120/21 – entschieden:

Durch die Erledigung der Hauptsache ist die Entscheidungserheblichkeit in dem Normenkontrollverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG entfallen, so dass die Vorlage gegenstandslos geworden ist. Der Vorlagebeschluss war daher aufzuheben.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-ONLINE BBL2022-1942-2