M&A-Konferenz des BB am 28.1.2020 in Düsseldorf

Am 28.1. startete der Betriebs-Berater mit der M&A-Konferenz 2020 erfolgreich in das Veranstaltungsjahr 2020 (zu weiteren BB-Veranstaltungen s. https://veranstaltungen.ruw.de/). Unter der Leitung von Dr. Franz-Josef Schöne und Jens Uhlendorf (beide Hogan Lovells Int. LLP) folgten 140 Teilnehmer den spannenden, thematisch interdisziplinär ausgerichteten Vorträgen und Paneldiskussionen im Industrie-Club in Düsseldorf. Bereits am Vorabend der Konferenz hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Get-together, zu dem Hogan Lovells LLP in den Industrie-Club eingeladen hatte, in ungezwungener Atmosphäre mit Kollegen und Referenten auszutauschen. 

Auftakt der Veranstaltung

Zum Auftakt der Veranstaltung gaben die Herren Dr. Schöne und Uhlendorf – wie schon in den Vorjahren – einen Überblick über die Hot M&A Legal Topics 2019. Schwerpunkte der ausgewählten Themen bildeten neben der Frage nach der Verzinsung des Kaufpreises bei einem Locked-Box Kaufpreis und der Vereinbarung von MAC-Klauseln im Unternehmenskaufvertrag auch das Außenwirtschafts- und das Kartellrecht (ausführlich hierzu Schöne/Uhlendorf demnächst im BB). Mit Blick auf das Vollzugsverbot bei anmeldepflichtigen Zusammenschlüssen (sog. Gun Jumping) mahnten die Referenten bei Nutzung von „Warehousing“-Strukturen jedenfalls bis zur Klärung des Verfahrens Canon vs. EU-Kommission durch das EuG zur Vorsicht; in jedem Fall sollte (einstweilen) von der Nutzung solcher Strukturen abgesehen werden, bei denen der endgültige Käufer den vollen Kaufpreis bereits bei Zwischenerwerb zahlt. 

Eröffnung der Konferenz durch Dr. Franz-Josef Schöne, Jens Uhlendorf und Dr. Martina Koster (v. r. n. l.)
Eröffnung der Konferenz durch Dr. Franz-Josef Schöne, Jens Uhlendorf und Dr. Martina Koster (v. r. n. l.)

Bedeutung des Strafrechts im Rahmen von M&A-Transaktionen

Auch wenn die Bedeutung des Strafrechts im Rahmen von M&A-Transaktionen nicht auf den ersten Blick sichtbar sein mag, veranschaulichte doch der Vortrag von Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht (Wessing & Partner) anhand der Verfahren Falk, Mannesmann/Vodafone und Ferrostaal die erhebliche Relevanz der Strafrechtsrisiken und damit der gesteigerten Bedeutung der Criminal Due Diligence im Rahmen von Unternehmenskäufen. Als besonders gefährdete Bereiche verwies Ahlbrecht insofern auf Einkauf und Vertrieb, Beraterverträge/Vermittler, Handelsvertreter, Kooperationen (Kartell) sowie Steuern und Subventionen. Potentielle Problemlagen stellen – so der Referent weiter – u. a. die Verhängung von Geldbußen gegen Unternehmen gem. §§ 30, 130 OWiG oder in Zukunft nach dem Verbandssanktionengesetz dar sowie das Target in der Krise. 

Chancen und Risiken beim Kauf von Targets vor Insolvenzantragsstellung

Mit den Chancen und Risiken beim Kauf von Targets vor Insolvenzantragsstellung und aus der Insolvenz setzte sich Dr. Uwe Goetker (McDermott Will & Emery) eingehend auseinander. In seinem Update zum Präventiven Restrukturierungsrahmen machte er als mögliche Einflüsse auf Transaktionen in Spezialsituationen ein verstärktes Debt Trading aus, zunehmende Aktivitäten alternativer Finanzierer, gesteigerte Bedeutung von Loan-to-Own-Strategien sowie mehr Sicherheit von Transaktionen vor der Insolvenz. 

Paneldiskussion: Jens Uhlendorf, Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht, Dr. Barbara Koch-Schulte und Dr. Franz-Josef Schöne (v.l.n.r.)
Paneldiskussion: Jens Uhlendorf, Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht, Dr. Barbara Koch-Schulte und Dr. Franz-Josef Schöne (v.l.n.r.) 

Management in M&A-Transaktionen

Mit einer eindrucksvollen Grafik startete Dr. Barbara Koch-Schulte (P +P Pöllath + Partner) ihren Vortrag zum Thema „Management in M&A-Transaktionen“, die verdeutlichte, wie sich die Loyalitätskurve des Managements während des Verkaufsprozesses vom Zeitpunkt des Erstkontakts mit dem Erwerber bis zum Closing von der Verkäufer- hin zur Käuferseite verschiebt. Der mehrseitige Ziel- und Interessenkonflikt des Managements bei M&A-Transaktionen, auf den Koch-Schulte sodann detailliert einging, könne weiterhin durch die Gewährung von Management-Incentives beeinflusst werden. Insofern sei allerdings Vorsicht geboten, da bspw. Anerkennungsprämien dem sog. Mannesmann-Test standhalten müssten, um – den Bogen zum Beitrag von Prof. Ahlbrecht schlagend – die Strafbarkeit des Aufsichtsrats nach § 266 StGB wegen Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht auszuschließen. Anerkennungsprämien seien danach nur erlaubt, wenn sie in den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder vorgesehen oder durch das Unternehmensinteresse gerechtfertigt seien. Auch wenn das Management in Stress- oder Streitsituationen faktisch streitentscheidend zugunsten des Verkäufers oder des Erwerbers wirken könne, könne eine einseitige Parteinahme und Verletzung der Verhaltenspflichten eine Haftung des Managements vor allem gegenüber der Zielgesellschaft begründen. Daher sei dem Management in einer M&A-Transaktion grundsätzlich Neutralität zu empfehlen (näher dazu Koch-Schulte demnächst im BB). 

Gedankenaustausch in der Kaffeepause
Gedankenaustausch in der Kaffeepause 

Entwicklungen bei Garantien und Haftung

Bei einem zurzeit weiterhin starken Verkäufermarkt – so Dr. Maximilian Findeisen und Dr. Werner Brickwedde (beide Eversheds Sutherlands [Germany] LLP) zu den Entwicklungen bei Garantien und Haftung – finde das Clean-Exit-Konzept (zero liability) zunehmend Verbreitung. Die konsequente Umsetzung dieses Konzepts ermögliche dem Verkäufer eine deutliche Beschränkung seiner Haftung; allerdings seien – sollte das Clean-Exit-Konzept keinen Bestand haben – alle Freizeichnungen hinfällig. Die Käufer können im kompetitiven Bieterverfahren rechtliche Risiken oft nur kommerziell einpreisen oder versuchen, der umfassenden Absicherung des Verkäufers durch ihre Due Diligence entgegenzutreten. Die W&I-Versicherung könne dem Käufer insofern nur begrenzt Abhilfe verschaffen. 

Trends bei Kaufpreisanpassungsklauseln

Locked Box-Kaufpreismodelle, Closing Accounts und Earn-out-Regelungen machten Dr. Martin Rappert und Alexander Thees (beide Beiten Burkhardt) als Trends bei Kaufpreisanpassungsklauseln aus und legten die Vor- und Nachteile der einzelnen Modelle dar. Sie hoben die zunehmende Bedeutung der Commercial Due Diligence (Analyse des zukünftigen Markts, der Wettbewerber etc.) sowie der IT Due Diligence (Analyse über den Stand der digitalen Transformation und Digitalisierungsgrad, etc.) bei M&A-Prozessen hervor. Die Unternehmensbewertung – so der weitere Trend – werde deutlich komplexer (größere Unsicherheit, mehrwertige Planungen, Nachhaltigkeit der Ergebnisse). 

Paneldiskussion: Jens Uhlendorf, Dr. Maximilian Findeisen, Dr. Nils Mengen, Florian Leis, Dr. Martin Rappert, Alexander Thees und Dr. Franz-Josef Schöne (v.l.n.r.)
Paneldiskussion: Jens Uhlendorf, Dr. Maximilian Findeisen, Dr. Nils Mengen, Florian Leis, Dr. Martin Rappert, Alexander Thees und Dr. Franz-Josef Schöne (v.l.n.r.) 

Bewertungsverfahren in M&A-Transaktionen

Dass Bewertung nicht gleich Bewertung ist – dieses Fazit zogen Dr. Nils Mengen und Florian Leis (beide Ebner Stolz) am Ende ihres Vortrags über Bewertungsverfahren in M&A-Transaktionen. Denn je nach Anlass greifen unterschiedliche Bewertungsstandards, die sich hinsichtlich der Bewertungsperspektive, den Bewertungsverfahren, Steuern, Kapitalkosten und Synergien unterscheiden. Während das Kapitalwertverfahren eher als „wissenschaftliche“ Methode einzuordnen sei, werde die Multiple Bewertung als „Praktiker“-Methode angesehen. Über Multiples ermittelte Kaufpreisangebote – so die Empfehlung der Referenten – sollten mit Bewertung nach Kapitalwertverfahren verprobt werden. Wichtig sei ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen bei der Bewertung, da ansonsten später Wertberichtigungen drohen. 

Teilnehmer am 28.1.2020 im Industrie-Club
Teilnehmer am 28.1.2020 im Industrie-Club 

Aktuelle Entwicklungen des Übernahmerechts nach dem WpÜG

Als Highlight Transactions verwiesen Dr. Tobias Larisch und Sebastian Goslar (beide Latham & Watkins LLP) im Rahmen ihres Vortrags zu den aktuellen Entwicklungen des Übernahmerechts nach dem WpÜG auf die Übernahmen von Linde, Stada, Scout 24 und Osram. Vor allem der letztgenannten Transaktion widmeten die Referenten besondere Aufmerkasmkeit (s. hierzu bereits den Blickpunkt, BB 2020, 321). Wichtige „Trigger“ in der Übernahmepraxis seien künftig u. a. Handelskriege, der Brexit, die Präsidentschaftswahl in den USA und aktivistische Investoren. Denn auch wenn sich Letztere (noch) freundlich am Markt verhalten und öffentliche Kampagnen eher selten seien, seien sie doch gekommen, um zu bleiben. Ob Larisch/Goslar mit ihren Einschätzungen Recht behalten, ist sicherlich ein spannendes Thema für die M&A-Konferenz 2021. 

Möchten auch Sie im nächsten Jahr dabei sein? Dann merken Sie sich gerne den Termin für die M&A-Konferenz 2021 des Betriebs-Berater im Industrie-Club in Düsseldorf am 26.1.2021 vor – wir freuen uns auf Sie! 

RAin Dr. Martina Koster (geschäftsführende Redakteurin BB)