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Niedersächsisches FG: Vorsteuerberichtigungsanspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Das Niedersächsisches FG hat mit Urteil vom 19.8.2021 – 11 K 133/20 – entschieden:

1. Eine Steuerberechnung ist eine formlose Mitteilung an den Insolvenzverwalter.

2. Die Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung sind nach § 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStG bedingungslos und zeitgleich vorzunehmen.

3. Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 InsO liegen bereits bei einem sonstigen Bezug zur Insolvenzmasse vor.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2022-1302-1