Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)

Unterstützung von Bürgern und Wirtschaft durch zusätzliche Investitionsanreize, u.a. durch verbesserte Verlustverrechnung, Verlängerung degressiver Abschreibungen und steuerlicher Investitionsfristen, steuerfreien Corona-Bonus für Pflegekräfte sowie erneute Verlängerung der Homeoffice-Pauschale, der steuerbefreiten Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und der Abgabefristen für Steuererklärungen in beratenen Fällen; Änderung versch. §§ Einkommensteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Einführungsgesetz zur Abgabenordnung und Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung