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EFRAG: Start der Konsultation zu 13 Nachhaltigkeitsberichtsstandards

Mit der Veröffentlichung von 13 Exposure Drafts (ED) fiel am 29.4.2022 der Startschuss für die Konsultation für die Entwürfe der Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS).

Diese sollen gem. dem CSRD-Vorschlag der Europäischen Kommission vom April 2021 die mit der CSRD in die Bilanz-Richtlinie aufgenommenen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung konkretisieren. Die nun vorliegenden EDs wurden durch die European Financial Reporting Advisory Group Project Task Force on European sustainability reporting standards (EFRAG PTF-ESRS) seit der Aufnahme ihrer Arbeit im Mai 2021 erarbeitet.

Arbeitspapiere (Working papers) dieser Standards wurden durch die EFRAG PTF-ESRS seit Januar 2022 veröffentlicht.

Mit der aktuellen Konsultation werden nunmehr die folgenden Standardentwürfe adressiert:

  •  Cross-cutting Exposure Drafts (ESRS 1 und ESRS 2),
  •  Topical standards – Environment (ESRS E1 bis ESRS E5),
  • Topical standards – Social (ESRS S1 bis ESRS S4),
  • Topical standards – Governance (ESRS G1 und ESRS G2).

Zusätzlich zu diesen ED sind eine einführende Cover Note mit Anhängen und weitere Papiere Teil des Konsultationspakets.

Konstituenten sind aufgefordert, Stellungnahmen über einen sehr umfangreichen webbasierten Multiple- Choice-/Multiple-Response-Fragebogen abzugeben, der neben übergeordneten Fragen (z. B. zur Architektur der Standards) auch die einzelnen Disclosure Requirements behandelt. Darüber hinaus können Aspekte, die nicht durch den Fragebogen behandelt werden, in zusätzlichen Stellungnahmen über den Fragebogen adressiert werden.

Die Frist für Rückmeldungen beträgt 100 Tage und endet am 8.8.2022. Mit der verkürzten Konsultationsdauer wird die in den Due Process Procedures der EFRAG festgelegte Ausnahme genutzt, die für sog. „beschleunigte Prozesse“ vorsieht, von der grundsätzlich einzuräumenden 120-Tage-Frist abzuweichen. Dies ist auch vor dem Hintergrund des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Zeitplans zu sehen, die ESRS per Delegierter Verordnung im Herbst dieses Jahres in Kraft zu setzen.

Die Fachausschüsse des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) haben die Arbeit der EFRAG PTF-ESRS eng begleitet und sich bereits mit den veröffentlichten Working Papers befasst. Für den Standard zur Klimaberichterstattung (ESRS E1 – Climate chance) wurde eine DRSC-Arbeitsgruppe eingerichtet, welche die Fachausschüsse bei der Beurteilung entsprechend unterstützt.

(www.drsc.de)