BAG: Betriebliche Altersversorgung – Übergangszuschuss – Verjährung

Das BAG hat mit Urteil vom 8.3.2022 – 3 AZR 420/21 – wie folgt entschieden:

§ 2a Abs. 1 BetrAVG bezieht sich nicht nur auf die Höhe des Teilanspruchs der Betriebsrente, sondern nach dem Zweck der gesetzlichen Regelung auch auf die Fälligkeit des Teilanspruchs.

(Orientierungssatz)