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IESBA: Überarbeitete Definition einer „Public Interest Entity“

Am 11.4.2022 hat der International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) die überarbeitete Definition einer „Public Interest Entity“ (PIE) im International Code of Ethics veröffentlicht. Der IESBA erweitert damit die Liste der Unternehmenskategorien, die künftig als PIE anzusehen sind und deren Abschlussprüfung somit zusätzlichen Unabhängigkeitsanforderungen unterliegen. Dadurch soll den gestiegenen Erwartungen der Interessengruppen an die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bei PIE-Abschlussprüfungen entsprochen werden. Die Überarbeitungen beinhalten u. a. folgende Punkte:

  • Formulierung eines übergreifenden Ziels für zusätzliche Unabhängigkeitsanforderungen bei Abschlussprüfungen von PIE,
  • Bereitstellung von Leitlinien zu Faktoren, die bei der Bestimmung des Umfangs des öffentlichen Interesses an einem Unternehmen zu berücksichtigen sind und
  • Ersetzung des Begriffs „Listed Entity“ durch den neuen Begriff „Publicly Traded Entity“.

Die überarbeitete PIE-Definition und die damit verbundenen Bestimmungen treten für Abschlussprüfungen für Zeiträume in Kraft, die am oder nach dem 15.12.2024 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig und wird empfohlen.

(Neu auf WPK.de vom 26.4.2022)