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BGH: Generell keine Gesellschafterklage für Ansprüche der Gesellschaft gegen den Fremdgeschäftsführer

Der BGH hat mit Urteil vom 25.1.2022 – II ZR 50/20 – entschieden: Ein Gesellschafter einer GmbH kann Ansprüche der Gesellschaft aus § 43 Abs. 2 GmbHG gegen ihren Fremdgeschäftsführer grundsätzlich nicht im eigenen Namen geltend machen.