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BGH: Vergütung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger – Entnahmebefugnis bei Bestellung nach Insolvenzverfahrenseröffnung 

Der BGH hat mit Urteil vom 10.3.2022 – IX ZR 178/20 – entschieden: Der nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Emittenten bestellte gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger ist berechtigt, die ihm zustehende angemessene Vergütung nebst Auslagen der auf den einzelnen Anleihegläubiger entfallenden Quote zu entnehmen.