IMAGO / agefotostock

© IMAGO / agefotostock

IDW: Neue GoA – IDW PS 850 n.F. (01.2022) und IDW PS 880 n.F. (01.2022) mit Anpassungen an ISA [DE]

Die Neufassung des IDW-Prüfungsstandards „Projektbegleitende Prüfung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW PS 850 n.F.) (01.2022)“ und die Neufassung des IDW-Prüfungsstandards „Die Prüfung von Softwareprodukten (IDW PS 880 n.F.) (01.2022)“ enthalten Änderungen zur Anpassung an die ISA [DE] – dies vor dem Hintergrund der verpflichtenden Anwendung der ISA [DE] für Abschlussprüfungen mit Berichtszeiträumen, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen (mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden).

Die Änderungen betreffen nur Anpassungen an die neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA). Eine darüberhinausgehende inhaltliche Überarbeitung zur Berücksichtigung technologischer und organisatorischer Entwicklungen der letzten Jahre ist nicht erfolgt. Der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) plant aber, im Rahmen eines Projektes notwendige Anpassungsbedarfe diesbezüglich zu identifizieren und in naher Zukunft umzusetzen.

Der IDW PS 850 n.F. (01.2022) und der IDW PS 880 n.F. (01.2022) werden in der IDW Life Heft 3/2022 veröffentlicht.

Im Mitgliederbereich der IDW-Website stehen unter der Rubrik „Arbeitshilfen / Muster – Assurance: Weitere Muster(vermerke)“ Word-Dateien mit den Musterformulierungen aus den o. g. IDW-Verlautbarungen zum Download zur Verfügung (bis 30.9.2022).

(IDW Aktuell vom 7.3.2022)