IMAGO / Science Photo Library

© IMAGO / Science Photo Library

BFH: Insolvenzverwaltervergütung keine außergewöhnliche Belastung – Bekanntgabeadressat bei angeordneter Nachtragsverteilung

Der BFH hat mit Urteil vom 16.12.2021 – VI R 41/18 – entschieden:

1. Der (Einkommen-)Steuerbescheid ist nicht dem ehemaligen Insolvenzschuldner, sondern dem Insolvenzverwalter/Treuhänder als Inhaltsadressaten bekannt zu geben, wenn wegen des Einkommensteuererstattungsanspruchs die Nachtragsverteilung angeordnet worden ist.

2. Die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung ist beim Insolvenzschuldner nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen.

(amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2022-533-4