Zwei­tes Ge­setz zur steu­er­li­chen Ent­las­tung von Fa­mi­li­en so­wie zur An­pas­sung wei­te­rer steu­er­li­cher Re­ge­lun­gen (2. Fa­m­Ent­lastG) – Bundesfinanzministerium – Service

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz).

Mit dem Gesetzentwurf wird insbesondere der zweite im Koalitionsvertrag verankerte Teilschritt zur Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags umgesetzt. Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien wird das Kindergeld pro Kind ab 1. Januar 2021 im 15 Euro pro Monat erhöht. Ebenso werden die steuerlichen Kinderfreibeträge erhöht.

Zum 1. Januar 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro und beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Gleichzeitig werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 2021 auf insgesamt 8.388 Euro erhöht.

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