Der Bayerische Rundfunk berichtet: „Wie weit geht Meinungsfreiheit? In Deutschland ist dieses Recht Bestandteil des Grundgesetzes. Neben dem Bekenntnis zur freien Meinungsäußerung werden im Artikel 5 auch direkt Grenzen dieses Rechts aufgezeigt. Prominent ist dort das „Recht der persönlichen Ehre“ genannt.“