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DRSC: Verabschiedung von DRÄS 12

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat in seiner Sitzung am 11.2.2022 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard N. 12 (DRÄS 12) zur Änderung des DRS 20 Konzernlagebericht verabschiedet. Hintergrund sind die erweiterten Berichtspflichten in der Erklärung bzw. Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f bzw. § 315d HGB aufgrund des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II). Außerdem wird in den Abschnitt zur nichtfinanziellen Konzernerklärung in DRS 20 ein Hinweis auf die Angabenerfordernisse gem. Art 8 der EU-Taxonomie-Verordnung eingefügt. DRÄS 12 wird dem BMJ zur Bekanntmachung im Bundesanzeiger gem. § 342 Abs. 2 HGB übermittelt. Der Änderungsstandard kann unter www.drsc.de heruntergeladen werden.

(www.drsc.de)