Das BAG hat mit Schlussurteil vom 25.11.2021 – 6 AZR 94/19; ECLI:DE:BAG:2021:251121.U.6AZR94.19.0 – entschieden:
Nimmt ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Arbeitgebers die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch in Anspruch, hat er einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung in voller Höhe als Masseverbindlichkeit zu berichtigen.
(Leitsatz)