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BAG: Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen – Nichtzulassungsbeschwerde – Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung

Der BAG hat mit Beschluss vom 19. 1. 2022 – 3 AZN 774/21, ECLI:DE:BAG:2022:190122.B.3AZN774.21 – entschieden:

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind regelmäßig keine Rechtsnormen, deren Auslegung Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG auslösen könnte (Rn. 4).

2. Es bleibt offen, ob dies auch dann gilt, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen eine Bedeutung erlangen, die denen einer Rechtsnorm mit abstrakter Bedeutung für die Allgemeinheit gleichkommt (Rn. 5).

(Orientierungssätze)