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BFH: Behandlung eines Beweisantrags zu einer Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Der BFH hat mit Beschluss vom 15.11.2021 – VIII B 2/21 – entschieden:

NV: Der BFH muss im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren einem unsubstantiierten Beweisantrag, der im Hinblick auf einen rechtzeitig gerügten Verfahrensfehler gestellt wird, nicht nachkommen.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2022-213-1