Der BFH hat mit Beschluss vom 15.11.2021 – VIII B 2/21 – entschieden:
NV: Der BFH muss im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren einem unsubstantiierten Beweisantrag, der im Hinblick auf einen rechtzeitig gerügten Verfahrensfehler gestellt wird, nicht nachkommen.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2022-213-1