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Niedersächsisches FG: Ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft keine Arbeitgeber i. S. d. Art. 15 Abs. 2 Buchst. b) OECD-MA

Das Niedersächsische FG hat mit den Urteilen vom 16.12.2021 – 11 K 14196/20 und 11 K 14198/20 – entschieden:

1. Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person ist als solche nicht als Arbeitgeber i. S. d. Art. 15 Abs. 2 Buchst. b) OECD-MA anzusehen.

2. Der von der Rechtsprechung entwickelte sog. wirtschaftliche Arbeitgeber-Begriff stellt auf eine „rechtlich selbständige Person“ ab.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BB-ONLINE BBL2022-149-4 bzw. BBL2022-149-5