Das Niedersächsische FG hat mit den Urteilen vom 16.12.2021 – 11 K 14196/20 und 11 K 14198/20 – entschieden:
1. Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person ist als solche nicht als Arbeitgeber i. S. d. Art. 15 Abs. 2 Buchst. b) OECD-MA anzusehen.
2. Der von der Rechtsprechung entwickelte sog. wirtschaftliche Arbeitgeber-Begriff stellt auf eine „rechtlich selbständige Person“ ab.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext BB-Online BB-ONLINE BBL2022-149-4 bzw. BBL2022-149-5