Der BFH hat mit Urteil vom 23.7.2020 – V R 26/19 entschieden: § 55 Abs. 4 InsO ist nur auf Masseverbindlichkeiten, nicht aber auch auf Vergütungsansprüche zugunsten der Masse anzuwenden. […]
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Der BFH hat mit Urteil vom 23.7.2020 – V R 26/19 entschieden: § 55 Abs. 4 InsO ist nur auf Masseverbindlichkeiten, nicht aber auch auf Vergütungsansprüche zugunsten der Masse anzuwenden. […]
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