Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Amazon nach den EU‑Kartellvorschriften für rechtlich bindend erklärt. Die Verpflichtungen von Amazon räumen die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in Bezug auf die Nutzung nichtöffentlicher […]
Weiterlesen![IMAGO / blickwinkel](https://betriebs-berater.com/wp-content/uploads/2021/05/imago0095683351h.kl_-820x410.jpg)