1. Nach Art. 7 Nr. 1 Brüssel Ia-VO liegt der Erfüllungsort bei Dienstleistungsverträgen im Zweifel am Niederlassungsort. 2. Der Begriff der unerlaubten Handlung in Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO […]
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1. Nach Art. 7 Nr. 1 Brüssel Ia-VO liegt der Erfüllungsort bei Dienstleistungsverträgen im Zweifel am Niederlassungsort. 2. Der Begriff der unerlaubten Handlung in Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO […]
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BGH, Urteil vom 6.3.2025 – III ZR 137/24 a) § 31 BGB gilt für alle juristischen Personen. b) § 31 BGB ist keine haftungsbegründende, sondern eine haftungszuweisende Norm. Die juristische […]
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