BAG, Urteil vom 4.12.2024 – 5 AZR 276/23 (Orientierungssätze)
Weiterlesen 
		
		
		 
		
		
		BAG, Urteil vom 4.12.2024 – 5 AZR 276/23 (Orientierungssätze)
Weiterlesen 
		
		
		EuGH, Urteil vom 27.3.2025 – C-186/24 Art. 31 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren ist dahin auszulegen, dass […]
Weiterlesen 
		
		
		BGH, Urteil vom 23.1.2025 – IX ZR 229/22 Ein vorläufig vollstreckbarer Titel über eine streitige Forderung ist bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit durch den Schuldner in Höhe des Nennwerts der […]
Weiterlesen 
		
		
		a) Ein Schuldner handelt bei einem Bargeschäft unlauter, wenn es sich weniger um die Abwicklung eines Bargeschäfts handelt als vielmehr um ein die übrigen Gläubiger gezielt schädigendes Verhalten. Dies kommt […]
Weiterlesen 
		
		
		Legt der anwaltliche Betreuer des Schuldners im Insolvenzverfahren sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters ein, ergibt die gebotene Auslegung im Regelfall, dass das Rechtsmittel […]
Weiterlesen 
		
		
		BGH, Urteil vom 22.2.2024 – IX ZR 106/21 Ist der Schuldner eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, so sind nahestehende Personen auch solche, die mittelbar zu mehr als einem […]
Weiterlesen 
		
		
		BGH, Beschluss vom 28.2.2024 – IX ZB 60/21 Der Wert der anwaltlichen Tätigkeit für einen Antrag des Schuldners, die Anerkennung oder Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung zu versagen, ist unter Berücksichtigung […]
Weiterlesen 
		
		
		EuGH, Urteil vom 8.12.2022 – C-247/21 1. Art. 42 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2010/45/EU […]
Weiterlesen 
		
		
		Der BGH hat mit Urteil vom 3.3.2022 – IX ZR 53/19 – entschieden: a) Die insolvenzrechtliche Überschuldung ist ein eigenständiges Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und den Vollbeweis für […]
Weiterlesen